Psychotherapie Fürth | Psychologe Dr. W. Osmar, PhD.

Psychologe Dr. W. Osmar, PhD.

Psychotherapie Fürth

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Psychotherapie in Fürth

Willkommen in meiner kassenzugelassenen Praxis für Psychotherapie in Fürth (Bayern). Ich biete Ihnen einfühlsame und qualifizierte Psychotherapie im Großraum Nürnberg, Erlangen und Fürth.
Über mich

Zu meiner Person – Kurzprofil

Approbierter Psychologischer Psychotherapeut (Verhaltenstherapie)

Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
Eigene Praxis in Fürth (Bayern) seit 2016

Studium

Master (M. Sc.) in Klinischer Psychologie und Verhaltenswissenschaften
mit psychoanalytischer Ausrichtung (Universität Paris 8, Frankreich)

Promotion

Promotion (PhD) im Bereich Human Resources (Personalwesen) und verhaltensorientierte Finanzmarkttheorie (VŠE Prag, Wirtschaftsuniversität Prag, Tschechien)

Weiterbildungen und fachliche Qualifikationen

Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR), Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP), Sexualtherapie (u. a. Sexocorporel-Methode), Gruppentherapie, Supervision, Finanzpsychologie und Verkehrspsychologie

Forschung und internationale Erfahrung

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin (Universität Montréal, Kanada)

Meine vollständige Vita finden Sie [hier].

IHR WEG IM MITTELPUNKT

Patientenstimmen

Zeit und Raum für das, was Sie gerade bewegt.

100% zufrieden ein toller Arzt fülle mich immer super nach jeder Behandlung.

Sehr gute Erfahrungen gemacht, jederzeit zu empfehlen.

Psychotherapie – was ist das?

Unter Psychotherapie versteht man eine Patienten-Therapeuten-Interaktion. Die Therapeutin bzw. der Therapeut hat bis zur Zulassung eine umfangreiche, hohen Standards genügende Ausbildung absolviert und steht der Patientin bzw. dem Patienten bei der Bewältigung von Problemen zur Seite.

Zielsetzung einer Behandlung ist es, Verhaltensstörungen oder psychische Beschwerden mit therapeutischen Mitteln zu lindern oder zu beheben. Vor dem Hintergrund einer Theorie normalen bzw. abnormen Verhaltens erfolgt die Definition klarer persönlicher Therapieziele. Im Zentrum der Interaktion steht verbale Kommunikation, also der vertrauensvolle Dialog zwischen Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut. Lehrbare und erlernbare Techniken sollen dazu führen, dass die Patient bzw. der Patient neue Denk- und Verhaltensweisen einübt, die das individuelle Wohlbefinden steigern.

Im Psychotherapeutengesetz von 1999 wird Psychotherapie folgendermaßen definiert: “Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert“. Als „Störungen mit Krankheitswert“ gelten beispielsweise Depressionen, Burnout, Angststörungen, Essstörungen, Zwänge, Süchte sowie Folgen durch Mobbing und Traumata.

Darüber hinaus gibt es psychische Probleme, die nicht als „Störungen mit Krankheitswert“ gelten, etwa Beziehungs- oder Erziehungsprobleme sowie Unzufriedenheit im Beruf. Laut Gesetz stellen die Beratungs- und Therapieangebote für solche Fälle keine erstattungsfähige Psychotherapie dar. Deshalb müssen diese Kosten von der Klientin bzw. dem Klienten selbst getragen werden.

Schweigepflicht für Psychotherapeuten?

Die Schweigepflicht schützt das Persönlichkeitsrecht von Patientinnen und Patienten. Per Gesetz sind Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren. Sie unterliegen (gemäß § 8 Abs. 1 der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer) der Schweigepflicht über ihre Behandlungsverhältnisse und darüber, was ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten – sei es durch diese oder Dritte – anvertraut wurde. Diese Regelung gilt über den Tod von Patientinnen und Patienten hinaus.

Informationen zu den Kosten

Der Abrechnung liegt die Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) zugrunde. Gegenwärtig beträgt der Kostensatz für eine 50-minütige Einzeltherapie 109,30 €. Weitere Kosten können durch Diagnostik, Anamnese, Bericht, konsiliarische Rücksprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, Schreibgebühren und Bescheinigungen entstehen.

Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Bei erwiesener Notwendigkeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Therapie in voller Höhe.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.

Paartherapie & Familienmediation

Neben der psychotherapeutischen Einzelbehandlung biete ich Unterstützung für Paare und Familien in Konfliktsituationen an. Da diese Leistungen nicht der Behandlung einer psychischen Erkrankung dienen, sondern der Klärung zwischenmenschlicher Konflikte, werden sie als Selbstzahlerleistung abgerechnet.

Paartherapie

Wenn die Kommunikation feststeckt oder wiederkehrende Muster die Beziehung belasten, hilft ein neutraler Raum, um:

  • destruktive Dynamiken zu erkennen und zu unterbrechen.
  • Bedürfnisse verständlich zu äußern (basierend auf Ansätzen der Schematherapie für Paare).
  • gemeinsame Lösungen für eine neue Vertrauensbasis zu finden.

Familienmediation

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten (z. B. bei Trennung, Erbschaftsstreitigkeiten oder Generationenkonflikten). Mein Ziel ist es:

  • eine allparteiliche Vermittlung zwischen den Beteiligten zu gewährleisten.
  • festgefahrene Fronten durch Perspektivwechsel aufzubrechen.
  • rechtsverbindliche oder einvernehmliche Vereinbarungen zu erarbeiten, die die Interessen aller wahren.

Privatversicherte und Beamtenbeihilfe

Als Privatpatientin bzw. -patient werden Ihnen die Kosten je nach Ihren Versicherungskonditionen erstattet. Ausschlaggebend ist hierbei, ob psychotherapeutische Maßnahmen als Versicherungsleistung in Ihrem Vertrag enthalten sind.

Bei einer indizierten Psychotherapie übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten nach Genehmigung des Psychotherapieantrags. Die Antragstellung erfolgt auf der Basis von fünf probatorischen Sitzungen und wird durch einen Konsiliarbericht der Haus-/Fachärztin bzw. des Haus-/Facharztes ergänzt. Manche Kassen vergeben ein jährliches Stundenkontingent oder Budget. Die konkrete Verfahrensweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung. Gerne unterstützen wir Sie darin, diese Formalitäten abzuklären. Der allgemein übliche Steigerungssatz liegt bei 2,5. Dies entspricht 109,30 EUR pro Sitzung (50 Minuten).

Berufsgenossenschaften

Fällt eine Erkrankung in die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft, so werden die Therapiekosten von dieser übernommen. Ein Beispiel hierfür wäre ein psychisches Leiden, das durch einem Arbeitsunfall verursacht wurde. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Berufsgenossenschaft, um die Möglichkeiten und Modalitäten einer Kostenübernahme in Erfahrung zu bringen.

Selbstzahlerinnen und -zahler

In diesem Fall entscheiden Sie frei über den Zeitpunkt und die Dauer Ihrer Therapie oder Beratung. Die Kosten sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) festgelegt und betragen gegenwärtig 109,30 € pro Sitzung (50 Minuten).

Wichtig: Die Rechnung ist vollständig zu begleichen, unabhängig von einer Erstattung durch die private Krankenkasse oder die Beihilfestelle. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Therapeutin/Therapeuten und Patientin/Patient, nicht gegenüber Dritten (Erstattungsstellen).

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Häufige Fragen

Hier finden Sie alle Fragen, welche mir häufig gestellt werden.
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