Psychologe Dr. W. Osmar, PhD.
Kosten
Erfahren Sie mehr über die transparenten Kosten und Abrechnungsmodalitäten für meine psychotherapeutischen Leistungen.
Informationen zu den Kosten
Der Abrechnung liegt die Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) zugrunde. Gegenwärtig beträgt der Kostensatz für eine 50-minütige Einzeltherapie 109,30 €. Weitere Kosten können durch Diagnostik, Anamnese, Bericht, konsiliarische Rücksprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, Schreibgebühren und Bescheinigungen entstehen.
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
Bei erwiesener Notwendigkeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Therapie in voller Höhe.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
Paartherapie & Familienmediation
Neben der psychotherapeutischen Einzelbehandlung biete ich Unterstützung für Paare und Familien in Konfliktsituationen an. Da diese Leistungen nicht der Behandlung einer psychischen Erkrankung dienen, sondern der Klärung zwischenmenschlicher Konflikte, werden sie als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
Paartherapie
Wenn die Kommunikation feststeckt oder wiederkehrende Muster die Beziehung belasten, hilft ein neutraler Raum, um:
- destruktive Dynamiken zu erkennen und zu unterbrechen.
- Bedürfnisse verständlich zu äußern (basierend auf Ansätzen derSchematherapie für Paare).
- gemeinsame Lösungen für eine neue Vertrauensbasis zu finden.
Familienmediation
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten (z. B. bei Trennung, Erbschaftsstreitigkeiten oder Generationenkonflikten). Mein Ziel ist es:
- eine allparteiliche Vermittlung zwischen den Beteiligten zu gewährleisten.
- festgefahrene Fronten durch Perspektivwechsel aufzubrechen.
- rechtsverbindliche oder einvernehmliche Vereinbarungen zu erarbeiten, die die Interessen aller wahren.
Privatversicherte und Beamtenbeihilfe
Als Privatpatientin bzw. -patient werden Ihnen die Kosten je nach Ihren Versicherungskonditionen erstattet. Ausschlaggebend ist hierbei, ob psychotherapeutische Maßnahmen als Versicherungsleistung in Ihrem Vertrag enthalten sind.
Bei einer indizierten Psychotherapie übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten nach Genehmigung des Psychotherapieantrags. Die Antragstellung erfolgt auf der Basis von fünf probatorischen Sitzungen und wird durch einen Konsiliarbericht der Haus-/Fachärztin bzw. des Haus-/Facharztes ergänzt. Manche Kassen vergeben ein jährliches Stundenkontingent oder Budget. Die konkrete Verfahrensweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung. Gerne unterstützen wir Sie darin, diese Formalitäten abzuklären. Der allgemein übliche Steigerungssatz liegt bei 2,5. Dies entspricht 109,30 EUR pro Sitzung (50 Minuten).
Berufsgenossenschaften
Fällt eine Erkrankung in die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft, so werden die Therapiekosten von dieser übernommen. Ein Beispiel hierfür wäre ein psychisches Leiden, das durch einem Arbeitsunfall verursacht wurde. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Berufsgenossenschaft, um die Möglichkeiten und Modalitäten einer Kostenübernahme in Erfahrung zu bringen.
Selbstzahlerinnen und -zahler
In diesem Fall entscheiden Sie frei über den Zeitpunkt und die Dauer Ihrer Therapie oder Beratung. Die Kosten sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) festgelegt und betragen gegenwärtig 109,30 € pro Sitzung (50 Minuten).
Wichtig: Die Rechnung ist vollständig zu begleichen, unabhängig von einer Erstattung durch die private Krankenkasse oder die Beihilfestelle. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Therapeutin/Therapeuten und Patientin/Patient, nicht gegenüber Dritten (Erstattungsstellen).